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   VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03   

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https://dejure.org/2004,32688
VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03 (https://dejure.org/2004,32688)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15.03.2004 - 4 K 1955/03 (https://dejure.org/2004,32688)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15. März 2004 - 4 K 1955/03 (https://dejure.org/2004,32688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aussetzung des Verfahrens bei einem bereits anhängigen Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH bzgl. des maßgeblichen Zeitpunkts der Gefährdung der öffentlichen Ordnung bei Ausweisung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03
    Der Anspruch der Beteiligten auf eine zügige Rechtsschutzgewährung wird nicht beeinträchtigt, da durch einen Vorlagebeschluss eine schnellere Beantwortung der gemeinschaftsrechtlichen Fragen jedenfalls nicht erreichbar ist (vgl. zu dieser Argumentation, allerdings auf ein Vertragsverletzungsverfahren bezogen: BVerwG, Beschl. v. 10.11.2000 - 3 C 3/00 -, BVerwGE 112, 166 ff.).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03
    Es darf mit der Maßnahme der Gefahrenabwehr auch nicht allein an eine strafrechtliche Verurteilung angeknüpft werden, vielmehr muss das persönliche Verhalten des Betroffenen ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine tatsächliche und hinreichend schwere, ein Grundinteresse der Gesellschaft berührende Gefährdung darstellt (EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - 30/77 -, Slg. S. 1999 ff. = NJW 1978, 479 - Bouchereau).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03
    Diese sieht bei Anfechtungsklagen gegen Ausweisungsverfügungen den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als entscheidungserheblich an (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 13/99 -, NVwZ 2000, 688).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03
    Eine parallel laufende Auslegung der Schrankenregelungen der Freizügigkeitsregelungen im EG-Vertrag mit der Schrankenregelung in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dürfte darüber hinaus zwingend sein, nachdem durch den EuGH entschieden worden ist, dass "bei der Bestimmung des Umfangs der in Art. 14 Abs. 1 Beschluss ARB 1/80 vorgesehenen Ausnahme der öffentlichen Ordnung darauf abzustellen ist, wie die gleiche Ausnahme im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Angehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, ausgelegt wird [und] eine solche Auslegung um so mehr gerechtfertigt ist, als die genannte Vorschrift nahezu denselben Wortlaut wie Art. 48 Abs. 3 EGV [jetzt: Art. 39 Abs. 3 EG] hat" (EuGH, Urt. v. 10.02.2000 - Rs. C-340/97 -, Slg. I-957 ff. = NVwZ 2000, 1029 ff.).
  • VG Stuttgart, 19.12.2002 - 4 K 4760/02

    Erhöhter Ausweisungsschutz; Strafhaft; Drogentherapie; Arbeitslosigkeit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03
    Eine durch das VG Stuttgart mit Beschluss vom 19.12.2002 (4 K 4760/02 - InfAuslR 2003, 87 ff.) vorgelegte Frage erweist sich nach dem jetzigen Zeitpunkt als sehr wahrscheinlich entscheidungserheblich.
  • EuGH, 22.05.1980 - 131/79

    Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03
    So ist bisher zur Auslegung des EG-Vertrags und der Schranken der Freizügigkeitsrechte entschieden worden, dass keinesfalls auf einen Zeitpunkt vor Erlass der Ausweisungsverfügung abgestellt werden könne, da sich die für die Beurteilung des Vorliegens einer Gefährdung maßgebenden Faktoren, insbesondere das Verhalten des Betroffenen, ändern könnten (EuGH, Urt. v. 22.05.1980 - 131/79 -, Slg. S. 1585 ff. = EuGRZ 1980, 546 ff. - Santillo).
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